Startups/Neugründer

Wir betreuen Startups bzw. Neugründer von der Idee über die Gründung bis zum laufenden Betrieb. Ziel ist eine friktionsfreie Gründungsphase zu gewährleisten und den Jungunternehmern zu ermöglichen, sich auf die unternehmerische Tätigkeit, abseits der Aufgaben, die sich durch die Unternehmensgründung und das Rechnungswesen ergeben, zu fokussieren.

Erste Schritte im Zuge der Unternehmensgründung

Die ersten Schritte sind umfangreich und führen zu wichtigen Behörden und anderen Institutionen. Dazu sind im Folgenden wichtige Informationen zu entehmen:

Die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit muss innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Eine kurze und formlose schriftliche Mitteilung ist ausreichend, in der die Betriebseröffnung angezeigt und um Zuteilung einer Steuernummer ersucht wird. Das Finanzamt sendet anschließend einen Fragebogen zu. Nach Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens und Überprüfung der Identität wird vom Finanzamt eine Steuer- und UID-Nummer zugeteilt.

TIPP: Dem muss Klarheit vorausgehen, in welcher Rechtsform das Unternehmen anfänglich geführt werden soll. Denken Sie schon ein, zwei Schritte voraus, was auf Sie bzw. das Unternehmen zukommen kann.

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ist die gesetzliche Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaftstreibenden.

Die Wirtschaftskammer (WKO) bietet Gründern diverse Services an. Diese reichen von Gründungsberatung über Informationen zu Organisationen und Verbänden bis zu Coaching- und Bildungsangeboten.

Die Wirtschaftskammer hebt einen jährlichen Beitrag (die Grundumlage) ein, der abhängig von Branche und Rechtsform bzw Größe Ihres Unternehmens zwischen 35 und mehreren Hundert Euro liegt.

Freiberufler (wie Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Zivilingenieure, Künstler usw) gehören nicht der Wirtschaftskammer an, sondern haben in der Regel eigene Interessensvertretungen (zB Ärztekammer).

Für jede gewerbliche Tätigkeit brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde (BH, Magistrat) kostenlos ausgestellt wird – den sogenannten „Auszug aus dem Gewerberegister“, früher „Gewerbeschein“. Sie arbeiten gewerbsmäßig, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, durchführen. als „selbstständig“ gilt ihre Tätigkeit, wenn Sie diese auf eigene Rechnung und Gefahr ausüben. als „regelmäßig aus-geübt“ wiederum gilt sie, wenn man annehmen kann, dass Sie die Tätigkeit wiederholen oder sie üblicherweise längere Zeit in Anspruch nimmt

Das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) betreibt ein Unternehmensgründungsprogramm. Es werden Personen, die arbeitslos sind und sich selbständig machen wollen, unterstützt. Das Programm dauert 6 Monate und beinhaltet eine kostenlose Unternehmensberatung und die Unterstützung notwendiger Ausbildungen.

Abhängig von der Rechtsform ist eine Eintragung beim Firmenbuchgericht erforderlich. Soll das Unternehmen in Form einer GmbH (juristische Person) betrieben werden, ist die Gesellschaft im Firmenbuch einzutragen.

Ebenso zwingend einzutragen sind Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften.

Bei natürlichen Personen ist eine Eintragung nicht zwingend erforderlich. Es besteht allerdings die Möglichkeit einer Eintragung für natürliche Personen im Firmenbuch. In diesem Fall wird das Kürzel e.U. (eingetragener Unternehmer) dem Namen nachgestellt.

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches Verzeichnis aller Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und eingetragenen Einzelunternehmen, die in Österreich ihren Sitz haben.

Kapitalgesellschaften und Personalgesellschaften entstehen erst durch Eintragung ins Firmenbuch. Einzelunternehmen sind ab Überschreiten eines Jahresumsatzes von € 700.000 eintragungspflichtig, können die Eintragung in das Firmenbuch aber freiwillig vornehmen und diese auch wieder löschen lassen.

Für Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss verpflichtend innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss elektronisch beim Firmenbuchgericht einzureichen. Für Kleinst- und Klein-GmbH gibt es Erleichterungen dahingehend, dass nur eine Bilanz mit Formblatt bzw ein eingeschränkter Anhang mit Offenlegung des Anlagenverzeichnisses offenzulegen sind. Die Einreichgebühr in Höhe von € 20 entfällt, wenn der Jahresumsatz € 700.000 nicht überschreitet und der Jahresabschluss innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag elektronisch eingereicht wird.

Eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, muss bei der Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort örtlich zuständig ist, angemeldet werden. Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, nennt man freie Gewerbe. Bei freien Gewerben darf die Tätigkeit bereits mit Anmeldung des Gewerbes aufgenommen werden. Bei reglementierten Gewerben muss anlässlich der Gewerbeanmeldung ein Befähigungsnachweis erbracht werden und die Gewerbeausübung darf erst begonnen werden, wenn ein rechtskräftiger Erteilungsbescheid vorliegt. Die Eintragung in das Gewerberegister erfolgt durch die Gewerbebehörde und wird durch einen Auszug aus dem Gewerberegister bescheinigt.

TIPP: Mit Betätigungen, die nicht dem Gewerberecht unterliegen und somit ohne „Gewerbeschein“ ist man auch kein Wirtschaftskammermitglied. Damit verbunden sind auch unterschiedliche Rechtsfolgen in der Sozialversicherung (abgesehen davon, dass man sich WK-Beiträge spart).

Es gibt eine Vielzahl an Förderungen, wobei diese seitens des Bundes, der Länder und teilweise auch durch Gemeinden gewährt werden.

Es gibt verschieden Arten von Förderungen und Unterstützungen. Dazu zählen u.a. Zuschüsse, Kredite, Garantien und Haftungsübernahmen sowie die Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Zu den wichtigsten Bundesförderstellen zählen die Austria
Wirtschaftsservice GmbH
(aws), Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), Arbeitsmarktservice Österreich (AMS).

Die Austria
Wirtschaftsservice GmbH
(aws) ist eine bekannte Förderstelle für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Sie bietet Förderungen für Gründer, Jungunternehmer und Start-Ups an.

Neugründungs-Förderungsgesetz(NeuFöG):

Durch das Neugründungsförderungsgesetz (NeuföG) werden unter bestimmten Voraussetzungen sowohl Neugründungen als auch Betriebsübertragungen von bestimmten Abgaben und Gebühren befreit. Gegen Vorlage des amtlichen Formulars NeuFö2 bei der jeweiligen Behörde entfallen im Wesentlichen die durch die Neugründung unmittelbar veranlassten Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die Grunderwerbssteuer für Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch und Grundbuch und Teile der Lohnabgaben für das Kalendermonat der Neugründung und die folgenden 35 Kalendermonate.

Soweit es die Lohnnebenkosten betrifft, ist er Begünstigungszeitraum mit 12 Monaten beschränkt, wobei die Frist mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers zu laufen beginnt.

Das Unternehmensservice-Portal (USP) hält ein breites Spektrum an Leistungen und Informationen für Unternehmer bereit. Unter anderem können über das Unternehmensservice-Portal verschiedene Behördenwege erledigt werden. Dazu ist eine Registrierung im USP erforderlich. Möglich ist eine Registrierung mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte sowie über Finanzonline und beim Finanzamt, sofern das Unternehmen noch nicht in Finanzonline registriert ist.

Zunächst steht der Arbeitsvertrag mit allen arbeitsrechtlichen Belangen im Fokus. Weiters müssen Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Gesundheitskasse (ÖKK) angemeldet werden. Die ÖGK ist der zuständiger Versicherungsträger für die Abwicklung des Beitrags- und Leistungsrechts für Dienstnehmer und neben dem Finanzamt prüfende Behörde. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ist auch der Stadt bzw Gemeinde mitzuteilen. Aufgrund der Vielzahl an Pflichten als Dienstgeber, ist es ratsam, sich umfassend vor Beginn der Dienstgeber-Karriere beraten zu lassen.

TIPP: Informieren Sie sich, ob für die Einstellung von Mitarbeitern ein Zuschuss (zB. AMS) möglich ist!

Rechnungswesen-Lösungen für Startups und Neugründer

Wichtig ist es die Finanzen im Griff zu haben und unnötige Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden. Finanz- und Liquiditätsplanung können entscheidend zum Erfolg der Geschäftsidee beitragen. Wir unterstützen Sie bei der Gründung, bei der finanziellen Steuerung Ihres Unternehmens und übernehmen alle Aufgaben im Bereich des Rechnungswesens, damit Sie sich auf die Umsetzung Ihrer Idee konzentrieren können.

Angebote

Dazu bieten wir an die Erfordernisse und Wünsche unserer Klienten angepasste Pakete und spezielle Angebote für Neugründer an und freuen uns, wenn Sie uns bezüglich eines unverbindlichen Erstgesprächs kontaktieren.